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Regeln und Bedingungen zur Teilnahme an Exkursionen der Landeskundlichen Exkursionsgruppe Weimar

1. Absichten und Status

Die Landeskundliche Exkursionsgruppe Weimar (LEW) ist eine Interessengemeinschaft Gleichgesinnter mit der “...allgemeinen Zielstellung, zu verbinden mit

  • dem Bedürfnis nach Wissen über die Landschaft, Geschichte, Wirtschaft und Kultur der besuchten Region
  • dem Bedürfnis nach diesbezüglichem Austausch und nach Auseinandersetzung, und
  • der Bereitschaft, das persönliche spezielle Wissen in den Fudus der Gruppe

einzubringen”.

Die Landeskundliche Exkursionsgruppe ist kein Verein, es gibt keine eingeschriebene Mitgliedschaft. Der Zusammenhalt der Gruppe resultiert allein aus den o.g. Interessen und der Bereitschaft, Unternehmungen aktiv mitzugestalten. Letzteres schließt auch die Anerkennung der nachfolgend aufgeführten Regeln und Bedingungen zur Teilnahme an Wanderungen und Exkursionen ein.

2. Leitung

Es gibt keine gewählte Leitung. Koordiniert wird die Gruppenarbeit ehrenamtlich von den im Jahresplan genannten "Ansprechpartner(n) für alle Fragen".

3. Finanzen

3.1. Einnahmen

  • Überschüsse aus Veranstaltungen, Fördermittel und Spenden, Zinsen.
  • Zur Deckung anfallender Aufwendungen ist je Exkursion ein finanzieller Beitrag (“Wandergeld”) von 1 € pro Person (zuzüglich zu den anfallenden Fahrtkosten, Eintrittsgeldern u.ä.) zu entrichten.

3.2. Ausgaben

  • Der Exkursionsleiter (Wanderleiter) erhält für Vorbereitung und Durchführung einen symbolischen Betrag von 30 € pro Wandertag.
  • Verwaltungskosten, Kosten für Jahresendversammlung
  • Jubiläen, Ehrungen

3.3. Gemeinschaftskasse

Die Kassen- und Kontoführung erfolgt durch Ansprechpartner nach dem Prinzip der Einnahme-/ Ausgabe-/ Überschussrechnung mit Rechenschaftslegung zur Jahresversammlung. Die Buchungsunterlagen können von jedem Beteiligten jederzeit eingesehen werden.

4. Teilnahme

4.1. Teilnehmerkreis

Der Teilnehmerkreis setzt sich aus den Wanderfreunden zusammen, die diese Regeln und Bedingungen akzeptieren und dies durch Unterschrift erklären . Die Teilnahme an Exkursionen ist generell freiwillig und geschieht ausschließlich auf eigene Gefahr.

4.2. Anmeldung für Exkursionen

Die Anmeldung erfolgt bei dem jeweiligen Exkursionsleiter (bzw. Anmeldung bei)

  • für Bus und Mehrtages- Exkursionen nach Übergabe des Jahresplanes zunächst als Absichtserklärung,
  • für Tagesexkursionen bis jeweils Donnerstag vorher.

4.3. Regeln für Bus- und Mehrtages-Exkursionen

  • Die Reihenfolge der Anmeldung bestimmt die Teilnehmerliste bis zur möglichen Gesamtpersonenzahl (Warteliste möglich).
  • Um die finanzielle Sicherheit der Planung einer Bus- oder Mehrtages-Exkursion zu gewährleisten, ist (meist) die Vorauszahlung der zu erwartenden Kosten (Fahrgeld, Eintritte, Übernachtung) erforderlich. Damit erwirbt man einen Teilnehmerplatz.
  • Der Bezahltermin wird vom verantwortlichen Wanderleiter festgelegt und schriftlich bekannt gegeben.
  • Der zu zahlende Geldbetrag (mindestens jedoch der Fahrkostenanteil) ist damit verbindlich und kann bei Nichtantreten der Fahrt - aus welchen Gründen auch immer - nicht zurückgefordert werden.

Wer nach ursprünglicher Absicht später doch nicht mitfahren kann oder möchte, kann persönlich seinen gezahlten Mitreise-Platz an einen Begünstigten seiner eigenen Wahl weiter vermitteln und teilt dies in jedem Fall danach dem verantwortlichen Wanderleiter schriftlich mit, einschließlich -Name, -Adresse, -Tel.Nr. des neuen Exkursionsteilnehmers.

4.4. Exkursionen mit PkW-Benutzung

Für Exkursionen und Mehrtagesfahrten, bei denen private Pkw benutzt werden, gelten zur Absicherung der Fahrzeughalter und zur Kostenbeteiligung folgende Regelungen:

Pflichten des Fahrzeughalters

  • Der Fahrzeughalter sichert die Benutzung eines technisch und versicherungs- wie verkehrsrechtlich ordnungsgemäßes Fahrzeug zu.
  • Der Fahrer besitzt die notwendige Qualifizierung und Voraussetzung zur Führung des Fahrzeuges.

Bedingungen für die Mitfahrt

  • Die Mitfahrt der Exkursionsteilnehmer erfolgt grundsätzlich freiwillig.
  • Im Schadensfalle können keine Ansprüche gegenüber dem Fahrer (und dem Fahrzeughalter) erhoben werden, die über denen liegen, die durch dessen Haftpflicht-Versicherung gedeckt sind.
  • Alle Pkw werden als gleichwertig betrachtet.
  • Jeder Pkw sollte mit vier Personen ausgelastet werden. Die Aufteilung der Teilnehmer auf die Pkw wird vom jeweiligen Exkursionsleiter vorgenommen.

Kostenbeteiligung

  • Die Mitfahrer beteiligen sich an den entstehenden Kosten auf der Grundlage einer festgelegten Pauschale. Diese beträgt derzeit 0,10 € pro gefahrenem Kilometer und pro Person.
  • Für die Fahrt zum Zielort und zurück wird die weg-zeit-günstigste Route angesetzt. Mit dieser Fahrstrecke, einschließlich der im Zielbereich erforderlichen und auf auf volle 10 km aufgerundeten Fahrkilometern wird der Geldbetrag je Teilnehmer ermittelt und vorab (bei Anmeldung bzw. der Vorbesprechung zur Exkursion) bekannt gegeben.
  • Dieser Geldbetrag ist von den Mitfahrern an den Kraftfahrer zu entrichten.
  • Bei Absage nach der Bekanntgabe bzw. Nichtantreten der Mitfahrt (aus welchen Gründen auch immer) wird dennoch der halbe Fahrpreis an den jeweiligen Kraftfahrer fällig.
  • Individuelle Regelungen zur Abweichung während der Hin- oder Rückfahrt bleiben ebenso unberücksichtigt wie die separate An bzw. Heimreise aus privaten Gründen.

4.5. Neue Interessenten

Interessenten, die an Exkursionen der LEW teilnehmen möchten, sollten sich der Gruppe kurz vorstellen (oder vorgestellt werden).

Sie können auf eigene Kosten (plus 1 € Wandergeld) 2x an Exkursionen teilnehmen und sich einen Eindruck verschaffen. Möchte er an weiteren Exkursionen teilnehmen, ist die Akzeptanz der allgemeinen Regeln und Bedingungen für Exkursionen der LEW erforderlich.

4. Auflösung der Gruppe

Sofern - aus welchen Gründen auch immer - die Gruppe ihre Auflösung beschließt, wird die Hälfte des Kassenbestandes einem gemeinnützigen Zweck zugeführt., die andere anteilig an die seit 2006 genannten Exkursionsleiter aufgeteilt.

Weimar — 14.11.2012